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IW-Elan - Ausgleichsabgabe und Schwerbehindertenanzeige

Sie können über IW-Elan die Ausgleichs­ab­gabe berechnen und die Anzeige nach § 163 Abs. 2 SGB IX online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Zentrum Bayern Familie und Soziales