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Öffentliche Sicherheit und Ordnung – Anzeige einer öffentlichen Vergnügung

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, muss dies der Gemeinde unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmenden spätestens eine Woche vorher schriftlich anzeigen. Sie können die Anzeige online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Regensburg