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Antrag auf steuerliche Abstimmung oder deren Bestätigung (Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege)

Sie können die steuerliche Abstimmung gemäß §§ 7i Abs. 1 Satz 6, 11b Satz 1, 10g Abs. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) oder deren förmliche Bestätigung online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege