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Antrag auf Steuerbescheinigung nach § 4 Nr. 20 a) UStG für Denkmäler und Museen (Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege)

Sie können die Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 4 Nr. 20 a) Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) für Denkmäler und Museen beantragen. 

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege