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Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung in einem zulassungspflichtigen Handwerk anzeigen

Zu den gesetzlichen Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung oder Ausübungsberechtigung (sogenannte "Altgesellenregelung"), der Möglichkeit einer thematischen Beschränkung, sowie eventuellen Eignungstests zum Nachweis der erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse beraten wir Sie gerne vor Stellung des Online-Antrags auch bereits telefonisch.
Redaktionell verantwortlich: Handwerkskammer für Mittelfranken