Logo Bayernportal
- kein Ort -

Bohranzeige für Brunnen

Sie können die Bohranzeige für die Errichtung eines Brunnens im obersten Grundwasserstockwerk gemäß § 49 Wasserhaushaltsgesetz online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Fürth