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Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins bzw. Vermittlung einer Wohnung

Der Verfügungsberechtigte darf eine geförderte (Sozial-) Mietwohnung nur dann überlassen, wenn ihm der Wohnungssuchende einen Wohnberechtigungsschein vorgelegt hat oder wenn ihm die zuständige Stelle diesen Wohnungssuchenden benannt hat. Dieser kann hier direkt online beantragt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth