Logo Bayernportal

Wasserrecht - Anzeige einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Mit diesem Online-Verfahren können sie eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gem. § 40 AwSV anzeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Roth