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Gesundheitsamt: Meldung unzureichender Masernschutz

Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen sind verpflichtet unzureichenden Masernschutz von Personal und betreuten Personen dem Gesundheitsamt zu melden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Dachau