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Anzeige für das Sprengen mit explosionsgefährlichen Stoffen nach § 1 Abs. 1 der Dritten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (3. SprengV)

Sie können die Anzeige für das Sprengen mit explosionsgefährlichen Stoffen online einreichen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern