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Anzeige der Überlassung einer Waffe (Austragung WBK)

Wenn Sie gem. § 37a Satz 1 Nr. 1 WaffG eine komplette Schusswaffe, ein wesentliches Waffenteil oder einen Schalldämpfer an eine andere Person überlassen haben und die Waffe aus Ihrer Waffenbesitzkarte auszutragen ist, können Sie hier die Anzeige vornehmen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen