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Gaststättengewerbe (Erlaubnis, Stellvertretungserlaubnis); Beantragung

Mit diesem Formular können Sie die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis und/oder eine gaststättenrechtliche Stellvertretungserlaubnis beantragen. Wer eine Gaststätte betreiben will, braucht hierfür grundsätzlich eine Erlaubnis (Konzession). Der Erlaubnisvorbehalt soll sicherstellen, dass von dem Betrieb keine Gefahren (zum Beispiel für die Sicherheit und Gesundheit der Gäste, Hygieneschutz) oder unzumutbare Belästigungen (zum Beispiel Geräusch- und Geruchsemissionen) ausgehen. Eine Gaststätte betreibt, wer gewerbsmäßig Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schank-/Speisewirtschaft), wenn der Betrieb Jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg