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Aufenthaltstitel für aus der Ukraine vertriebene Personen (Germany-for-Ukraine)

Aus der Ukraine vertriebenen Personen sowie ukrainische Staatsangehörige, die sich schon längere Zeit rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und nach Ablauf ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis aufgrund des Krieges nicht in die Ukraine zurückkehren können, ermöglicht die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Lichtenfels