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Straßenverkehr - Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 6 StVO

Dieses Formular bietet Ihnen die Möglichkeit einen Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zur Sicherung und Ordnung des Verkehrs an Arbeitsstellen nach § 45 Abs. 6 StVO zu stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Nürnberger Land