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Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes

Hier können Sie eine Gestattung für einen vorübergehenden Gaststättenbetriebes aus besonderem Anlass nach § 12 Abs.1 Gaststättengesetz online beantragen. Für diesen Service ist ein Konto im BayernPortal (BayernID) notwendig, mit elektronisches Personalausweis.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Gauting