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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen

Für Handwerker oder Handelsvertreter, die ihr Fahrzeug als Werkstattfahrzeug bzw. für schwere Lasten in der Nähe des Einsatzortes benötigen und für im sozialen Dienst tätige Personen, die eine größere Zahl von hilfs- und pflegebedürftigen Menschen betreuen, können Ausnahmen von bestimmten Vorschriften über das Halten und Parken im öffentlichen Straßenraum erteilt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Fürstenfeldbruck