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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für das Parken im Halteverbot

Sie können eine Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Nr. 1 Abs. 11 StVO zum Parken im Halteverbot online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Fürstenfeldbruck