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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis zum sportlichen Schießen in genehmigten Schießstätten

Sie können die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 27 Abs. 4 WaffG vom Alterserfordernis zum sportlichen Schießen in genehmigten Schießstätten online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Lindau (Bodensee)