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Schülerbeförderung - Erstattung Fahrtkosten bei Benutzung eines privaten Kfz

Sie können die Erstattung Ihrer Fahrtkosten bei der Benutzung eines privaten Kfz online beantragen. Hierfür ist die Beantragung der Anerkennung eines privaten Kfz zur Schulwegbeförderung notwendig. Diese finden Sie ebenfalls als Onlineformular.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Landsberg am Lech