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Betriebsgenehmigung für den grenzübergreifenden Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) in der Betriebskategorie „speziell“ online beantragen

Sie können die Betriebsgenehmigung für den grenzübergreifenden Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) in der Betriebskategorie „speziell“ online beantragen.

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Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium des Innern und für Heimat