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Antrag für die Genehmigung von mobilen Schlachtungen im Herkunftsbetrieb

Sie können den Antrag für die Genehmigung von mobilen Schlachtungen im Herkunftsbetrieb gemäß Anhang III Abschnitt I Kapitel VIa der VO (EG) Nr. 853/2004 online verfassen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Miesbach