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Benachrichtigung nach § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Mit diesem Formular können Benachrichtigungen nach § 34 Infektionsschutzgesetz an das Gesundheitsamt übermittelt werden. Dabei geht es um die Meldung einzelner meldepflichtiger Erkrankungen in (Kinder-)Einrichtungen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen