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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 34b Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) - Versteigerergewerbe

Hier können Sie online einfach und schnell einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 34b Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) für das Versteigerergewerbe stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Hof