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Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)

Sie können Mithilfe die Ausstellung einer Bescheinigung über Ihr Daueraufenthaltsrecht online beantragen oder die erforderlichen Angaben für die Ausstellung einer Aufenthalts- oder Daueraufenthaltskarte online übermitteln.

 

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen