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Antrag auf Befreiung vom Gehölzschnittverbot

Sie können die Befreiung nach § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG vom Gehölzschnitt- und Gehölzbeseitigungsverbot des § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Fürth