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Antrag auf eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Sicherung einer Arbeitsstelle nach § 45 Abs.6 StVO

Die Anordnung zur Sicherung einer Arbeitsstelle auf - oder mit Auswirkung für die qualifzierten Straßen (Kreisstraßen, Staatsstraßen, Bundesstraßen) erteilt die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Altötting. Sie kann online beantragt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Altötting