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Baustelle - Vorankündigung online

Sie können dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt bzw. dem zuständigen Bergamt vor Einrichtung einer Baustelle die Vorankündigung nach § 2 Baustellenverordnung online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern