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Antrag auf Reisegewerbekarte

Für die Ausübung eines Reisegewerbes ist im Gegensatz zu einer gewerblichen Betätigung im stehenden Gewerbe grundsätzlich keine Gewerbeanzeige, sondern eine behördliche Erlaubnis (Reisegewerbekarte) erforderlich. Sie können den Antrag online stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Weilheim-Schongau