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Antrag zum Verbringen von Schusswaffen und Munition in die Bundesrepublik Deutschland

Sie können den Antrag zum Verbringen von Schusswaffen und Munition in die Bundesrepublik Deutschland (§ 29 WaffG Abs. 1) online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Landshut