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Antrag zum Verbringen von Schusswaffen und Munition aus der Bundesrepublik Deutschland in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union

Sie können den Antrag zum Verbringen von Schusswaffen und Munition aus der Bundesrepublik Deutschland in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (§29 Abs. 2 WaffG) online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Landshut