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Anzeige einer Wallfahrt und Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung

Sie können die Anzeige einer Wallfahrt nach § 29 Abs. 2 StVO und den Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO online übermiiteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Schwandorf