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Eingliederungshilfe – Gewährung von Frühförderung nach § 99 SGB IX Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Antrag

Sie können eine Frühförderung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bezirk Unterfranken