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Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid (Bayerisches Polizeiverwaltungsamt)

Sie haben einen Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle Viechtach erhalten, sind mit diesem nicht einverstanden und möchten gemäß § 67 Ordnungswidrigkeitengesetz Einspruch einlegen? Sie können den Einspruch auf elektronischem Weg einlegen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Polizeiverwaltungsamt