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Mitteilung über die Beschäftigung bzw. Tätigkeit einer schwangeren oder stillenden Frau nach dem Mutterschutzgesetz

Sie können die Mitteilung über die Beschäftigung bzw. Tätigkeit einer schwangeren oder stillenden Frau online einreichen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern