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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Kauf und Gebrauch von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2

Sie können die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Kauf und Gebrauch von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Vierkirchen