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Anrechnung praktische Ausbildung im Ausland - Antrag (Regierung von Oberbayern)

Sie können den Antrag auf Anrechnung der praktischen Ausbildung im Ausland gemäß § 4 i. V. m. § 22 Abs. 1 Nr. 3 Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) online einreichen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern