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Antrag auf Erstattung von Schulwegkosten in begründeten Ausnahmefällen (nur für Grundschule) (Gemeinde Rimsting)

Hier können Sie die Erstattung von Schulwegkosten in begründeten Ausnahmefällen beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Rimsting