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Beantragung einer Abfallerzeugernummer (form00608)

Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen unterliegt Nachweispflichten. Wenn gewerbliche Betriebe, als Unternehmer oder Bauherren im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfall zu entsorgen haben, benötigen sie dafür eine Abfallerzeugernummer, die Sie mit diesem Formular online beantragen können.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Starnberg