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Kraftfahrzeug Nürnberg - Fahrzeugverkaufsmitteilung

Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, dies unter Angabe der Käuferdaten der Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Sie können die Verkaufsmitteilung online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Nürnberg