Logo Bayernportal

Erlaubnis für eine selbständige Erwerbstätigkeit für Staatsangehörige aus Drittstaaten

Staatsangehörige aus Drittstaaten und ihre Familienangehörigen können eine Erlaubnis für eine selbständige Erwerbstätigkeit beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landeshauptstadt München