Logo Bayernportal
- kein Ort -

Befreiung von dem Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung

Sie können eine Befreiung von der Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Handwerkskammer für München und Oberbayern