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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund

Falls eine Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen stattfinden soll, ist eine Genehmigung nach § 29 Abs. 2 StVO notwendig. Diese können Sie online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Vierkirchen