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Naturschutz; Antrag auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Genehmigung nach Art. 6 Abs. 3 BayNatSchG i.V.m. § 17 Abs. 3 BNatSchG (Eingriffsgenehmigung)

Sie können einen Antrag auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Genehmigung nach Art. 6 Abs. 3 BayNatSchG i.V.m. § 17 Abs. 3 BNatSchG (Eingriffsgenehmigung) auch online übermitteln

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Kulmbach