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Übernahme von Kinderbetreuungskosten - Kurzfassung

Hier können Sie den Antrag auf Übernahme von Kinderbetreuungskosten gem. § 90 Abs. 3, 4 SGB VIII in der Kurzfassung stellen. Dieser Antrag ist nur für Empfänger von ALG-II/Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe nach SGB XII oder Asylbewerberleistungen zu verwenden!

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Fürth