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Naturschutz - Bestandsanzeige von Wirbeltieren

Mit diesem Online-Verfahren können Sie eine Bestandsanzeige für besonders geschützte Wirbeltiere gem. § 7 Bundesartenschutzverordnung vornehmen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Roth