Logo Bayernportal
- kein Ort -

Befreiung von der Zweitwohnungsteuer München

Wenn die Summe Ihrer positiven Einkünfte vor zwei Jahren unter 29.000 Euro lag, können Sie sich für das aktuelle Jahr von der Zweitwohnungsteuer befreien lassen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landeshauptstadt München