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Reisegewerbe (Erlaubnis); Beantragung

Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren verkaufen, vertreiben, ankaufen oder Leistungen anbieten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Eine Erlaubnis brauchen Sie ferner, wenn Sie unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller und Schaustellerin ausüben.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg