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BeihilfeBayern App

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Freistaats Bayern können über die App "BeihilfeBayern" zügig und unkompliziert Anträge auf Erstattung von beihilfefähigen Aufwendungen stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat