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BeihilfeOnline im Mitarbeiterservice Bayern

Beim Landesamt für Finanzen ist eine durchgängige papierlose Antragsstellung mit Belegupload und elektronischem Versand über die Webanwendung BeihilfeOnline (Anmeldung im Mitarbeiterservice Bayern erforderlich) möglich.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat