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Abfallrecht - Gemeinnützige Sammlungen: Anzeige (§ 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz)

Sie können die Anzeige für gemeinnützige Sammlungen gem. § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz online stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Aschaffenburg